Die "Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung" (AZAV) und die "Empfehlungen des Beirates nach §182 SGB III" konkretisieren die §§ 176 - 184 des SGB III, nach denen Träger und Maßnahmen zertifiziert sein müssen.
Sie möchten eine Trägerzertifizierung nach AZAV erreichen oder einfach Ihr bestehendes System verbessern? Sie möchten neue Fachbereiche zertifizieren?
Gerne unterstütze ich Sie dabei!
Als zertifizierter Träger können Sie Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (AVGS) oder "Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)" (BG - Bildungsgutschein) zertifizieren lassen.
Als zertifizierter Träger können Sie sich aber auch an den Ausschreibungen der Agentur für Arbeit oder an anderen Förderprogrammen teilnehmen.
Egal ob Sie Maßnahmen zertifizieren möchten oder für Ihre Ausscheibungsbeteiligung noch Ideen suchen - Ich beteilige mich gerne bei den Formalien der Zertifizierung, der Konzepterstellung oder wo auch immer Sie Unterstützung suchen!