AZAV

Die "Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung" (AZAV) und die "Empfehlungen des Beirates nach §182 SGB III" konkretisieren die §§ 176 - 184 des SGB III, nach denen Träger und Maßnahmen zertifiziert sein müssen.

Sie möchten sich als Träger zertifizieren lassen?

Sie möchten eine Trägerzertifizierung nach AZAV erreichen oder einfach Ihr bestehendes System verbessern? Sie möchten neue Fachbereiche zertifizieren?

Gerne unterstütze ich Sie dabei!

 

Sie möchten Maßnahmen zulassen oder an Ausschreibungen teilnehmen?

Als zertifizierter Träger können Sie Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (AVGS) oder "Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)" (BG - Bildungsgutschein) zertifizieren lassen.

 

Als zertifizierter Träger können Sie sich aber auch an den Ausschreibungen der Agentur für Arbeit oder an anderen Förderprogrammen teilnehmen.

 

Egal ob Sie Maßnahmen zertifizieren möchten oder für Ihre Ausscheibungsbeteiligung noch Ideen suchen - Ich beteilige mich gerne bei den Formalien der Zertifizierung, der Konzepterstellung oder wo auch immer Sie Unterstützung suchen!

Hier finden Sie mich:


Blücherstrasse 36
23564 Lübeck

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

0170 40 36  246

 

oder schreiben Sie mir einen Brief.

Notfalls können Sie auch eine e-Mail schreiben, für die Vertraulichkeit der darin angegebenen Daten kann ich aber nicht garantieren, sofern sie unverschlüsselt verschickt wird:

 

kw@klaus-warncke.de

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